Website barrierefrei machen: BFSG-Pflichten und DIY-Check für KMU

Seit Mitte 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Unternehmen zu barrierefreien Websites – inzwischen rollen Kontrollen und Abmahnungen. Wer betroffen ist und wie du deine Website selbst prüfst.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Definition

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – darunter Online-Shops und Websites mit Buchungs- oder Bestellfunktion für Verbraucher. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf die Web-Richtlinien WCAG 2.1 (Stufe AA) verweist.

Das Gesetz setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Überwacht wird es von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer; bei Verstößen drohen nach Aufforderung zur Nachbesserung Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Parallel hat sich ein zweites Risiko entwickelt: Seit 2025 mahnen Mitbewerber und Verbände fehlende Barrierefreiheit wettbewerbsrechtlich ab.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel erklärt die Praxis aus Website-Sicht und ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Websites sind vom BFSG betroffen?

Betroffen sind Websites, über die Verbraucher elektronisch Verträge abschließen können – im Kern also E-Commerce im weiteren Sinne:

  • Online-Shops mit Warenkorb und Bezahlfunktion
  • Websites mit Online-Terminbuchung oder Reservierungsfunktion mit Vertragscharakter
  • Digitale Dienstleistungen wie Banking, Telekommunikation, E-Books und Ticketverkauf im Personenverkehr

Zwei wichtige Entlastungen: Reine Informations-Websites ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion – die klassische digitale Visitenkarte – fallen in der Regel nicht unter das Gesetz. Und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, gelten zudem Übergangsregelungen bis längstens Juni 2030.

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Hersteller und Händler betroffener Produkte. Und sie schützt nicht vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen irreführender Angaben – wer mit „barrierefrei“ wirbt, ohne es zu sein, riskiert Ärger unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wie prüfe ich meine Website selbst? Der 10-Punkte-Check

Die häufigsten Barrieren lassen sich ohne Spezialwissen erkennen. Gehe deine Website mit dieser Liste durch:

  • 1. Kontrast: Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund. Hellgrauer Text auf Weiß fällt durch.
  • 2. Alt-Texte: Jedes informative Bild braucht eine Textalternative, die den Inhalt beschreibt.
  • 3. Überschriften-Hierarchie: Eine H1 pro Seite, danach logisch gestufte H2 und H3 – ohne Ebenen zu überspringen.
  • 4. Tastaturbedienung: Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein. Teste es: Kommst du mit der Tab-Taste durch Menü, Formulare und Buttons?
  • 5. Sichtbarer Fokus: Beim Durch-Tabben muss erkennbar sein, welches Element gerade aktiv ist.
  • 6. Formular-Labels: Jedes Eingabefeld braucht eine sichtbare, programmatisch verknüpfte Beschriftung – Platzhaltertext allein reicht nicht.
  • 7. Verständliche Fehlermeldungen: Formularfehler müssen benennen, was falsch ist und wie es korrigiert wird.
  • 8. Keine Information nur über Farbe: „Pflichtfelder sind rot markiert“ schließt Menschen mit Farbfehlsichtigkeit aus – zusätzlich Text oder Symbole nutzen.
  • 9. Untertitel: Videos mit Sprache brauchen Untertitel.
  • 10. Verständliche Sprache und Struktur: Klare Navigation, kurze Sätze, beschreibende Linktexte statt „hier klicken“.

Für die technische Prüfung helfen kostenlose Tools: Google Lighthouse (in PageSpeed Insights integriert) liefert einen Accessibility-Score samt konkreter Fundstellen, WAVE und axe DevTools markieren Barrieren direkt im Browser. Beachte: Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme – die Tastatur-Probe und der Verständlichkeits-Check bleiben Handarbeit.

Starte mit PageSpeed Insights: Der Accessibility-Score unter 90 zeigt dir die dringendsten Baustellen mit konkreten Element-Angaben. Kontrast, Alt-Texte und Labels lassen sich in WordPress meist ohne Entwickler beheben.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Die ehrliche Antwort: Es hängt vom Zustand der Website ab – die Spannweite reicht von reiner Eigenleistung bis zum Relaunch. Viele der häufigsten Barrieren lassen sich in WordPress ohne Agentur beheben: Alt-Texte nachtragen, Kontraste im Theme anpassen, Überschriften-Hierarchien korrigieren und Formular-Labels ergänzen sind Fleißarbeit, keine Entwicklungsprojekte.

Teurer wird es bei strukturellen Problemen: Ein Theme ohne Tastaturbedienbarkeit, komplexe Buchungsstrecken oder umfangreiche PDF-Bestände erfordern Entwicklerarbeit. Als Faustregel gilt: Je aktueller und sauberer die technische Basis, desto günstiger die Barrierefreiheit. Wer ohnehin einen Relaunch plant, sollte die Anforderungen von Anfang an ins Pflichtenheft schreiben – nachträgliche Umbauten kosten ein Vielfaches.

Was gehört in die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Betroffene Dienstleister müssen zusätzlich zur technischen Umsetzung darüber informieren, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllt. In der Praxis hat sich dafür eine eigene, gut auffindbare Unterseite etabliert – analog zu Impressum und Datenschutzerklärung. Hinein gehören:

  • Eine Beschreibung der Dienstleistung und der umgesetzten Barrierefreiheits-Maßnahmen.
  • Der Stand der Erklärung und der Prüfmethode (etwa Selbstbewertung nach WCAG 2.1 AA).
  • Bekannte, noch nicht behobene Einschränkungen – Ehrlichkeit ist hier besser als Schweigen.
  • Ein Kontaktweg, über den Nutzer Barrieren melden können.

Bei der Umsetzung selbst gilt: erst die Blocker, dann der Feinschliff. Tastaturbedienung, Kontraste und Formular-Labels verhindern die Nutzung komplett und stehen deshalb an erster Stelle. Danach folgen Struktur-Themen wie Überschriften und Alt-Texte, zuletzt Detailfragen wie Animationen und Videoalternativen.

Was hat Barrierefreiheit mit SEO zu tun?

Erstaunlich viel – die Überschneidung ist kein Zufall: Suchmaschinen und Screenreader lesen Websites auf ähnliche Weise. Alt-Texte, saubere Überschriften-Hierarchien, beschreibende Linktexte und semantisches HTML sind gleichzeitig Barrierefreiheits-Anforderungen und SEO-Grundlagen. Auch Performance zahlt doppelt ein: Schnelle, stabile Seiten verbessern die Core Web Vitals und die Bedienbarkeit.

Wer seine Website ohnehin überarbeitet, sollte beides zusammen denken: Ein selbst durchgeführtes SEO-Audit deckt viele der strukturellen Punkte gleich mit auf. Die technische Basis dafür beschreibt die Leistungsseite Technisches SEO.

Vorsicht bei Overlay-Widgets, die per einem Klick „Barrierefreiheit nachrüsten“ versprechen: Sie beheben die Barrieren im Code nicht, gelten unter Fachleuten als unzureichend und schützen nicht zuverlässig vor Beanstandungen. Echte Barrierefreiheit entsteht im Quellcode, nicht im Overlay.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das BFSG gilt seit Juni 2025 für Websites mit Verkaufs- oder Buchungsfunktion für Verbraucher – reine Info-Websites sind meist außen vor.
  • Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten und 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
  • Maßstab ist WCAG 2.1 AA; Marktüberwachung und Bußgelder bis 100.000 Euro sowie Abmahnungen sind reale Risiken.
  • Die häufigsten Barrieren – Kontrast, Alt-Texte, Labels, Tastaturbedienung – lassen sich mit dem 10-Punkte-Check selbst finden.
  • Barrierefreiheit und SEO überschneiden sich stark: Wer eines verbessert, verbessert meist beides.

Häufige Fragen zur barrierefreien Website

Gilt das BFSG für jede Website?

Nein. Es erfasst Websites, über die Verbraucher elektronisch Verträge abschließen – etwa Shops und Buchungssysteme. Reine Informations-Websites ohne solche Funktionen fallen in der Regel nicht darunter, ebenso wenig reine B2B-Angebote.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay, um das BFSG zu erfüllen?

Nein. Overlays legen sich über die Seite, beheben die Barrieren im Code aber nicht und gelten als unzureichend. Wer sich auf ein Overlay verlässt, riskiert trotzdem Beanstandungen – nachhaltige Barrierefreiheit entsteht in Design, Struktur und Quellcode.

Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Marktüberwachungsbehörden fordern zunächst zur Nachbesserung auf, danach sind Bußgelder bis 100.000 Euro möglich. Unabhängig davon mahnen Mitbewerber und Verbände Verstöße seit 2025 wettbewerbsrechtlich ab – oft der schnellere und teurere Weg.

Hilft Barrierefreiheit meinem Google-Ranking?

Indirekt ja. Alt-Texte, saubere Überschriften, beschreibende Links und schnelle, stabile Seiten sind sowohl Barrierefreiheits- als auch SEO-Anforderungen. Zusätzlich erweitert eine barrierefreie Website die erreichbare Zielgruppe spürbar.

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Alexandre Chatelain-Cadet

SEO-Freelancer aus Freiburg im Breisgau mit Schwerpunkt Technical SEO, Local SEO und GEO. Ich helfe KMU und Selbstständigen dabei, in Google und KI-Systemen sichtbar zu werden.